Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1 ALLGEMEINES
- 1.1
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse der Firma Gruberfenster GmbH, Kinham 5, 4784 Wernstein, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Durch Abgabe einer Bestellung anerkennt der Besteller (Auftraggeber) ausdrücklich die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit, als sie von den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurden – insbesondere gelten Einkaufsbedingungen des Bestellers nur dann, wenn deren Geltung seitens der Gruberfenster GmbH schriftlich anerkannt wurde.
- 1.2
Mit der schriftlichen Bestellung geht gleichzeitig die Produktionsfreigabe des Auftraggebers einher, es sei denn die Vertragsparteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart, z.B. dass die Produktionsfreigabe erst bei entsprechendem Baufortschritt aufgrund von Naturmaßen erfolgen soll.
- 1.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein bzw. werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Sollte der Besteller Unternehmer sein und der Vertrag nicht dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, so wird die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und die redliche Vertragsparteien in Kenntnis der Unwirksamkeit der zu ersetzenden Bestimmung vereinbart hätten.
- 2 Liefertermine und Lieferung
- 2.1
Die in den Angeboten und der letztlichen Bestellung angegebene voraussichtliche Lieferfrist ist nicht verbindlich. Eine verbindliche Lieferfrist kann erst nach Vorplanung, Auftragserfassung und Abstimmung mit unserem Vorlieferanten zugesagt werden, in der Regel erfolgt dies innerhalb von 6 Wochen nach vollständiger Auftragsklarheit.
- 2.2
Sollte der Besteller Angaben, welche für die Auftragsklarheit erforderlich sind, nicht bzw. nicht vollständig machen, so verlängert sich die voraussichtliche Lieferzeit entsprechend.
- 2.3
Änderungen einer bereits erfolgten Bestellung werden akzeptiert, sofern diese durchführbar sind, können jedoch Preis- und Lieferterminanpassungen zur Folge haben.
- 2.4
Wenn nicht ausdrücklich eine Gesamtleistung vereinbart ist, so sind wir zu Teilleistungen berechtigt. Sollten wir auch die Montage der gelieferten Produkte schulden (nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung!), so sind wir zur Durchführung von Teilabnahmen berechtigt und der Besteller zur Mitwirkung innerhalb angemessener Frist verpflichtet. Die Teilabnahmen gliedern sich in einzelne Baufortschritte (z.B. Geschoss 1, Geschoss 2, Bauteil 1, Bauteil 2, etc.) bzw. einzelne Produktgruppen (z.B. Fenster, Türen, etc.).
- 2.5
Unbekannte, von uns nicht zu vertretende Lieferhindernisse (z.B. Streik, Ausfall von Materiallieferungen/Lieferketten, geopolitische/kriegerischer Auseinandersetzungen, Unterbindung von Verkehrswegen, Cyber-/Hackerangriffe, Epidemien sowie darauf Bezug nehmende stattliche Maßnahmen, sonstige Fälle von höherer Gewalt, etc.) berechtigen uns zu einer Verlängerung der Lieferfrist um höchstens 2 Monate. Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verspätung, als auch eine etwaige vereinbarte Vertragsstrafe/Pönale, entfallen mangels Verschuldens.
- 2.6
Wir liefern bis zur ersten, leicht erreichbaren, ebenerdigen und geeigneten Lagerfläche, die vom Besteller vorzubereiten und zur Verfügung zu stellen ist. Vertragen und Montieren unserer Produkte schulden wir nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung und Kostenübernahme durch den Besteller.
Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass die Lieferung von ihm bzw. einer bevollmächtigten Person übernommen wird. Sollte der Besteller Unternehmer sein und daher der Vertrag nicht dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, so ist die gelieferte Ware bei Ablieferung auf Vollständigkeit zu überprüfen. Beschädigte Verpackungen, Druckstellen, Kratzer, Dellen, Abschürfungen usw. sind sofort bei Ablieferung bei sonstigem Anspruchsverlust zu reklamieren.
- 2.7
Wir die vertragskonforme Ware vom Besteller zum vereinbarten Zeitpunkt nicht angenommen, so sind wir berechtigt vollständige Zahlung zu verlangen und die Einlagerung der Ware und eine allfällige Neuzustellung auf Kosten und Gefahr des Bestellers vorzunehmen.
- 2.8
Für die freie Zufahrt mittels LKW bis zur unmittelbaren Abladefläche und für die ordnungsgemäße Lagerung der Waren insbesondere hinsichtlich Diebstahls, Feuchtigkeitsschäden und Beschädigungen hat der Besteller zu sorgen. Bei schweren Produkten über 150 kg Einzelgewicht sowie bei Abladung durch Kran hat der Besteller für geeignete Helfer beim Abladen und beim Transport zur Lagerfläche zu sorgen.
- 3 Gewährleistung und Schadenersatz
- 3.1
Für Verbraucher/Konsumenten gilt die gesetzliche Gewährleistung. Zudem sind Schadenersatzansprüche aus Sach- und Vermögensschäden uns gegenüber ausgeschlossen, sofern uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Dies gilt auch hinsichtlich sämtlicher vorvertraglichen Schutzbestimmungen unsererseits (z.B. Warnpflicht oder Aufklärungspflicht), als auch hinsichtlich Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verspätung. Sofern ausdrücklich eine Pönale/Vertragsstrafe vereinbart wurde (wird nur bei schriftlicher Vereinbarung im Vorfeld schlagend!), ist diese mit höchstens 5 % der Nettoauftragssumme insgesamt begrenzt.
- 3.2.
Sollte der Besteller Unternehmer sein und das Konsumentenschutzgesetz keine Anwendung finden, so gelten hinsichtlich Gewährleistung und Schadenersatz die nachfolgenden Regelungen:
- Der Besteller hat jede Lieferung unverzüglich, jedenfalls aber vor Einbau oder Weiterverarbeitung auf sichtbare Mängel zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich und unverzüglich (spätestens innerhalb von 10 Tagen) zu rügen, ansonsten verliert er diesbezüglich sämtliche Ansprüche. Auf die Einrede der mangelnden bzw. verspäteten Rüge können wir uns im Streitfall auch dann berufen, wenn diese außergerichtlich von uns nicht erhoben wurde. Entsprechendes gilt hinsichtlich etwaiger verdeckter/versteckter Mängel.
- Wir können Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung erfüllen, wobei die Verbesserung nach unserer Wahl am Lieferort oder im Werk des Vorlieferanten erfolgt. Der Besteller verzichtet ausdrücklich auf die Wandlungsmöglichkeit des Vertrags.
- Schadenersatzansprüche aus Sach- und Vermögensschäden uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Dies gilt auch hinsichtlich sämtlicher vorvertraglichen Schutzbestimmungen unsererseits (z.B. Warnpflicht oder Aufklärungspflicht), als auch hinsichtlich Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verspätung. Die Höhe der Schadenersatzansprüche ist mit dem Wert der gelieferten Ware (Teilware) beschränkt. Für reine Vermögensschäden (z.B. Aufwand für die Beaufsichtigung von Gewährleistungsarbeiten) haften wir nicht.
- Sofern ausdrücklich eine Pönale/Vertragsstrafe vereinbart wurde (wird nur bei schriftlicher Vereinbarung im Vorfeld schlagend!), ist diese mit höchstens 5 % der Nettoauftragssumme insgesamt begrenzt.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung bzw. Abnahme (falls wir die Montage geschuldet haben). Die Geltung von § 924 Satz 2 ABGB wird ausgeschlossen, ebenso sind Rückgriffsansprüche gegen uns nach § 933 b ABGB ausgeschlossen.
- Die Geltendmachung von Mängeln berechtigt den Besteller nicht zur Einrede des nicht erfüllten Vertrages, Reklamationen berechtigten nicht zur Rückbehaltung des Rechnungsbetrages.
- 4 Eigentumsvorbehalt
- 4.1
Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderung unser Eigentum, auch wenn sie bereits montiert sein sollten.
Der Besteller hat die Pflicht, währen der Dauer des Eigentumsvorbehalts die Ware in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und uns von allfälligen exekutiven Maßnahmen (z.B. Pfändung, etc.) unverzüglich zu informieren.
- 4.2
Der Besteller darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern und ist verpflichtet, seinerseits Eigentumsvorbehalt mit dem Drittkäufer zu vereinbaren und tritt diesen inkl. der durch den Weiterverkauf resultierenden Forderung (bis zur Höhe des uns zustehenden Kaufpreises inkl. Zinsen und Nebenkosten) schon jetzt an uns ab. Wir sind zur Offenlegung der Abtretung berechtigt.
- 4.3
Ist der Besteller Unternehmer und unterliegt der Vertrag nicht dem Konsumentenschutzgesetz, so ermächtigt er uns im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts schon jetzt dazu, den Besitz unserer Ware ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen und gewährt uns zu diesem Zweck jederzeitigen freien Zutritt zu unserer Ware.
- 5 Zahlung
- 5.1
Wird eine vereinbarte Anzahlung bzw. Teilzahlung nicht fristgerecht geleistet, sind wir berechtigt, sämtliche Leistungen (einschließlich der Produktion der bestellten Elemente) sofort einzustellen.
- 5.2
Wenn wir Teilleistungen im Sinne von § 2.4 erbracht haben, sind wir berechtigt, Teilzahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten Teilleistungen zu verlangen.
- 5.3
Alle Zahlungen des Bestellers werden von uns auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.
- 5.4
Bei Zahlungsverzug oder Hervorkommen solcher Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers, die unsere Forderung als nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen lassen (Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Bewilligung eines Exekutionsverfahrens, etc.), sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen bei gleichzeitiger Einstellung jeder weiteren Lieferung/Leistung sofort fällig zu stellen.
- 5.5
Wenn der Besteller Unternehmer ist und der Vertrag nicht dem Konsumentenschutzgesetz unterliegt, verzichtet der Besteller auf die Möglichkeit zur Aufrechnung.
- 6 Preise – Indexierung
Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise werden auf Grundlage des Baukostenindex Gesamt für den Wohnhaus- und Siedlungsbau in Österreich der Statistik Austria – Basis 2020 = 100 (abrufbar unter https://www.statistik.at/statisitiken/industrie-bau-handel-und-dienstleistungen/konjunktur/baukostenindex) auf den Zeitpunkt der Produktionsfreigabe nach § 1.2 durch den Besteller wie folgt wertgesichert, wobei Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung die für den Monat des Vertragsabschlusses gelende Indexzahl ist:
- Änderungen der Indexzahl bis +/- 5 % bleiben unberücksichtigt
- Erhöhungen/Reduzierungen der Indexzahl von mehr als 5 % erhöhen/reduzieren die Preise um die die Schwelle von 5 % übersteigenden Prozentpunkte (z.B. Indexanpassung um 7 % führt zur Preisanpassung von 2 %).
Über entsprechende Indexsteigerungen oder -senkungen werden wir den Besteller unterrichten. Zum Wirksamwerden der vorbeschriebenen Preisanpassung ist ein entsprechendes schriftliches Verlangen einer der Parteien notwendig. Sollte der zugrunde liegende Index während der Vertragslaufzeit nicht mehr fortgesetzt und durch einen anderen Index ersetzt werden, so ist der andere Index für die Frage der Wertsicherung entsprechend heranzuziehen. Fällt dieser Index ersatzlos weg, werden sich die Parteien über eine neue, wirtschaftlich entsprechende Wertsicherungsklausel abstimmen.
- 7 Stornogebühr
Wenn der Besteller Unternehmer ist und das Konsumentenschutzgesetz keine Anwendung findet, gilt nachfolgende Stornoregelung:
- Wird die Ware nicht zur Lieferung innerhalb von 2 Jahren ab Bestelldatum abgerufen, so können wir vom Vertrag zurücktreten und eine Stornogebühr in Höhe von 30 % der Auftragssumme verrechnen.
- Im Falle eines unberechtigten Vertragsrücktritts durch den Besteller sind wir berechtigt, entweder den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn, oder eine Stornogebühr von 30 % der Auftragssumme zu verlangen, ohne dass wir einen konkreten Schadensnachweis zu erbringen haben.
- Die Stornogebühr unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
- 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Anwendbar ist das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Wenn der Besteller Unternehmer ist und das Konsumentenschutzgesetz keine Anwendung findet, gelten ferner die nachfolgenden Regelungen:
- Erfüllungsort für beide Teile ist unser Firmensitz, Kinham 5, 4784 Wernstein.
- Für alle sich ergebenden Rechtsstreitigen ist das sachlich zuständige Gericht in A-4910 Ried im Innkreis zuständig.
- 9 Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts für Konsumenten
- 9.1
Haben Sie Ihre Vertragserklärung nicht in den von uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen abgegeben, so können Sie von Ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
In diesem Fall haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Frist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Im Falle eines Dienstleistungsvertrages beginnt die Rücktrittsfrist ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
- 9.2
Das Rücktrittsrecht gilt jedoch insbesondere nicht bei der Bestellung von Waren, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Verlangen Sie ausdrücklich, nach Bestätigung Ihrer Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes, dass wir vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen sollen, verlieren Sie bei vollständiger Leistungserbringung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist das Rücktrittsrecht.
Sie haben weiters kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen Sie uns ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert haben. Erbringen wir bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die Sie nicht ausdrücklich verlang haben, oder liefern Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersteiteile benötigt werden, so steht Ihnen hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu.
- 9.3
Um das Rücktrittsrecht auszuüben, informieren Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post, E-Mail, etc.) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird. Hier unsere Kontaktdaten für die Ausübung eines Rücktritts: Gruberfenster GmbH, GF Bernhard Gruber, Kinham 5, 4784 Wernstein, E-Mail bernhard@gruberfenster.at, + 43 660 93 66 160, www.gruberfenster.at
- 9.4 Rücktrittsfolgen
Wird der Vertrag rechtmäßig widerrufen, haben wir alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt des Vertrags bei uns eingegangen ist. Wir können jedoch die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Nachweis erbracht wurde, dass die Waren zurückgesandt wurden. Sie tragen jedoch die Kosten der Rücksendung der Ware.
Stand, April 2025

